1.) Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und unserem Kunden bzw. Lieferanten abgeschlossenen Vertrages. Einkaufsbedingungen unseres Kunden oder Verkaufbedingungen unseres Lieferanten verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Maßgeblich sind im Übrigen die Incoterms-Klauseln.
2.) Angebote, Aufträge
Unsere Angebote sind bezüglich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.) Preise
Bei Preisangeboten und Rechnungen für Inländer verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige neue Preis berechnet. Im Falle der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Etwaige nach Kaufabschluss eintretende Erhöhungen von Zöllen und sonstige die Ware betreffende Abgaben sowie von Frachten gehen zu Lasten des Käufers. Zwischenzeitliche Änderungen der Währungsparitäten gehen gleichfalls zu Lasten des Käufers.
4.) Lieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Etwaige Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung und Zahlung jeweils als besonderes Geschäft. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, wobei der Lieferant nicht unser Erfüllungsgehilfe ist. Ist als Liefertermin „prompt“ vereinbart, so beträgt die Lieferfrist 14 Tage, wobei der Tag des Vertragsschlusses nicht mitgerechnet wird.
Krieg, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, Streiks, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, welche die Herstellung oder den Versand beeinträchtigen oder verhindern, befreien uns für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Ist die Lieferung nach Ablauf von 2 Monaten nach dem letzten vertraglichen Liefertermin noch nicht erfolgt, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Lieferverzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
5.) Versand/Gefahrenübergang
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lagerortes auf den Käufer über. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wird auf Verlangen des Käufers eine bestimmte Versandart und/oder ein bestimmter Versandweg gewählt, so hat er die dadurch gegenüber der billigsten Versandmöglichkeit entstehenden Mehrkosten auch dann zu tragen, wenn wir uns zur frachtfreien Lieferung verpflichtet haben.
6.) Gewicht
Das Wort „ca“ vor der Mengenangabe berechtigt, bis zu 10 % mehr oder weniger zu liefern. Maßgeblich ist grundsätzlich das Gewicht der öffentlichen Verwiegung.
7.) Zahlung
Die Zahlung hat in der vertraglich vereinbarten Währung zu erfolgen. Die Annahme anderer Währung unterliegt besonderer Vereinbarung. Gerät der Käufer in Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu fordern, mindestens aber 8 % per anno, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Zinsschaden nach. Der Nachweis weitergehenden Verzugsschadens unsererseits bleibt vorbehalten. Wechsel werden nur zahlungshalber, nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen bewirkt der Zahlungsverzug die Fälligkeit aller zwischen den Parteien offenen Fakturen bzw. Wechselforderungen des Verkäufers. Falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, sind wir berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, können wir jegliche Lieferung an den Käufer einstellen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.
8.) Abnahmeverzug
Bei Abnahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 7 Tagen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Verkaufspreises, es sei denn, wir weisen einen höheren oder der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach.
9.) Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 geschuldeten Untersuchungsobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt und Mängelrügen unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Erhalt der Lieferung, schriftlich uns gegenüber geltend macht. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei begründeter Mängelrüge sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder liefern wir nicht innerhalb angemessener Frist nach Aufforderung, so kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten sowie den Ersatz der Nebenkosten (Wege- und Arbeitskosten) verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn wir haben Kardinalpflichten verletzt und/oder die Schadensursache beruht auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist unsere Haftung begrenzt auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.) Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos. Dieser Vorbehalt erstreckt sich entsprechend auch auf durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware entstehende Erzeugnisse, die der Käufer für uns verwahrt. Mit der Annahme unserer Waren tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen seine aus der Veräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachzukommen, ist der berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über unsere Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, außergewöhnliche Verfügungen sowie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen und –abtretungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die von uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.
11.) Anwendungstechnische Beratung, Patente
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Der Käufer übernimmt alle Ansprüche aus einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Einfuhr oder den Gebrauch der von uns gelieferten Waren.
12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Für alle Streitigkeiten aus den Kaufverträgen gilt – soweit zulässig – deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem hier zum Ausdruck gekommenen Willen in zulässiger Form am nächsten kommt.